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  • Die GC Clubkarte

    Nutzen Sie das Bargeldlose zahlen auf dem Golfplatz

Die Pre-Paid Karte

Attraktive Aufladmöglichkeiten welche Sie über das Jahr nutzen können. So benötigen Sie auf der Golfrunde kein Bargeld mehr und können jederzeit Ihren Kontostand abrufen.

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HalfWay Hütte

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Unsere Half Way Hütte steht den Mitgliedern zur Selbstversorgung zur Verfügung. Über unseren Webshop können Sie entnommene Produkte bezahlen.

Im Rechnungsbetrag sind 7% MwSt. enthalten nach § 12 Absatz 2 UStG; ggf. inkl. Versandkosten.

Fragen und Antworten

Wie erhalte ich meinen Gutshaben?

Nach Zahlungseingang werden wir Ihr Guthaben auf Ihr Kundenkonto in der Gastronomie aufladen.

Wie kann ich meine Bestellung stornieren?

Gerne können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen stornieren. Bitte senden Sie uns hierzu eine Email mit Ihrem Stornierungswunsch zu. Wir werden den Betrag unverzüglich zurück erstatten.

Welche Gebühren kommen auf mich zu?

Gerne übernehmen wir die Kreditkartengebühren sowie das Porto für PayPal. Sie Erhalten den Betrag in vollem Wert. Alle Aufladungen sind ohne MwSt. berechnet.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir halten alles Wissenswerte über Wiederrufsrecht, unsere AGBs sowie Datenschutzerklärung auf unserer Homepage für Sie bereit.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Wir akzeptieren für die Aufladung alle gängigen Kreditkarten, PayPal sowie Sofortüberweisung. Sollten Sie denoch Schwierigkeiten haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

Wofür kann ich mein Guthaben einlösen?

Sie können den Wert des ausgestellten Betrages in unserem Restaurant des GC Pfalz einlösen. 

Wertgutscheine: Umsatzsteuerliche Behandlung und bilanzielle Abbildung

Ein Wertgutschein wird gegen einen bestimmten Geldbetrag ausgegeben. Es handelt sich hierbei lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels in ein anderes Zahlungsmittel. Der Inhaber des Wertgutscheins kann bei dem ausstellenden Unternehmen jede Ware oder Leistung erwerben.

Die Ausgabe des Wertgutscheins stellt weder eine Lieferung noch eine sonstige Leistung dar. Da die Leistung nicht hinreichend konkretisiert ist, liegt auch keine Anzahlung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 4 UStG vor. Erst bei Einlösung des Wertgutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz richtet sich nach der erworbenen Ware oder Leistung.

Mit dem Verkauf des Wertgutscheins ist noch keine Lieferung oder Leistung erfolgt und somit noch kein Ertrag zu buchen. Zu dem Zeitpunkt schuldet das ausgebende Unternehmen eine Leistung, die bilanziell als Sonstige Verbindlichkeit in Höhe des Wertgutscheins auszuweisen ist.
Mit der Einlösung des Wertgutscheins wird der Umsatz realisiert. Zu dem Zeitpunkt entsteht auch die Umsatzsteuer.