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Gutscheine
Ein Wertgutschein wird gegen einen bestimmten Geldbetrag ausgegeben. Es handelt sich hierbei lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels in ein anderes Zahlungsmittel. Der Inhaber des Wertgutscheins kann bei dem ausstellenden Unternehmen jede Ware oder Leistung erwerben.
Die Ausgabe des Wertgutscheins stellt weder eine Lieferung noch eine sonstige Leistung dar. Da die Leistung nicht hinreichend konkretisiert ist, liegt auch keine Anzahlung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 4 UStG vor. Erst bei Einlösung des Wertgutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz richtet sich nach der erworbenen Ware oder Leistung.
Mit dem Verkauf des Wertgutscheins ist noch keine Lieferung oder Leistung erfolgt und somit noch kein Ertrag zu buchen. Zu dem Zeitpunkt schuldet das ausgebende Unternehmen eine Leistung, die bilanziell als Sonstige Verbindlichkeit in Höhe des Wertgutscheins auszuweisen ist.
Mit der Einlösung des Wertgutscheins wird der Umsatz realisiert. Zu dem Zeitpunkt entsteht auch die Umsatzsteuer.
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